Teilnahmebedingungen! 1. Teilnahmeberechtigung Der Teilnehmer muß volljährig sein. Für Minderjährige müssen beide Erziehungsberechtigte mit ihrer Unterschrift die Teilnahme befürworten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Fahrer, denen die Teilnahme schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wurde. Eine Nennbestätigung mit Zeitplan wird im Normalfall spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per Post oder email versandt. Für alle Teilnehmer ist eine komplette Schutzbekleidung erforderlich: moderner Integralhelm (keine Jethelme!), moderne Sicherheitsbekleidung (Leder!), Rückenprotektor, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel (hoher Schaft). Wenn aufgrund nicht korrekter Bekleidung keine Einfahrt durch die rennstreckeneigenen Streckenposten gewährt wird, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückzahlung des Kostenbeitrags. 2. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. 3. Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) verzichten durch Abgabe ihrer Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: · den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer · die Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer · Behörden, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen · die Rennstrecke oder Rennstreckenbetreiber soweit Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dies bezieht sich vor allem auf Personen- und Sachschäden, die von den Fahrern untereinander sowie gegenüber Dritten verursacht werden. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen, von der Betreibergesellschaft oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu leisten. Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Vereinbarungen muß vor Veranstaltungsbeginn ein zusätzlicher Haftungsverzicht unterschrieben werden. Wir senden diesen mit der Teilnahmebestätigung zu. 4. Allgemein Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung und allen vom Veranstalter noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Helfer und den Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Am Morgen eines jeden Veranstaltungstages wird eine für alle Teilnehmer obligatorische Fahrerbesprechung abgehalten. Bei schlechtem Wetter oder Fällen höherer Gewalt, Unfall oder defektem Motorrad wird der Kostenbeitrag nicht zurückgezahlt. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus verschoben oder abgesagt werden, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten. Gründe hierfür sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt der Betreibergesellschaft der Rennstrecke, höhere Gewalt etc. Die bezahlten Kostenbeiträge werden dann in voller Höhe zurückbezahlt oder mit einem späteren Termin verrechnet (wird vom Teilnehmer entschieden). Für den einwandfreien technischen Zustand des verwendeten Motorrades und seiner Ausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Fall erhebliche technische Mängel bei einem Fahrzeug vorhanden sind oder im Lauf der Veranstaltung auftreten, kann der Veranstalter eine Reparatur verlangen oder den Teilnehmer mit diesem Fahrzeug nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen lassen, ohne Schadenersatz zu leisten. Die Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist vor und während der Veranstaltung nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Schadenersatz zu leisten. Der Zustand der Rennstrecken entzieht sich der Einflußnahme des Veranstalters. Ein seitens der Rennstreckenbetreiber bestehendes Geräuschlimit kann durch Kontrollmessungen überprüft werden. Fahrzeuge, die bei diesen Messungen zu laut sind, dürfen die Rennstrecke nicht mehr befahren und müssen modifiziert werden. Sind Fahrzeuge zu laut und erhalten keine Einfahrt durch die rennstreckeneigenen Streckenposten gewährt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückzahlung des Kostenbeitrags. Das Fahren mit Fahrzeugen ohne Zulassung im Fahrerlager ist ausdrücklich verboten. Im gesamten Fahrerlager gilt die StVO. Der Zugang zur Boxengasse und -mauer ist Kindern unter 16 Jahren streng untersagt. Tiere sind im gesamten Boxenbereich verboten und müssen im Fahrerlager an der Leine geführt werden. 5. Kostenbeitrag Der Kostenbeitrag gilt nur für eine Person. Bei Benutzung eines Motorrads von zwei Teilnehmern ist zweimal der Kostenbeitrag zu entrichten. Der Kostenbeitrag ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Die Teilnahmebestätigung wird erst nach Bezahlung des Beitrags wirksam. Bei nicht bezahltem Kostenbeitrag besteht kein Anspruch auf einen Startplatz. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Teilnehmer die evtl. anfallenden Kosten der Bank. Jedes Motorrad erhält eine spezielle Plakette (Einfahrtsaufkleber) und eine Startnummer, die die berechtigte Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren. Die Weitergabe von Startnummer oder Einfahrtsaufkleber ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluß (beide, Geber und Nehmer) von der Veranstaltung. Darüber hinaus verwirken beide den Versicherungsschutz und haften für etwaige Schäden in voller Höhe aus privatem Vermögen. 6. Rücktritt Bei Stornierung innerhalb 30-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Stornobetrag von 50,- Euro einbehalten. Bei Stornierung innerhalb 14-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird ein Stornobetrag von 50% des Teilnahmepreises einbehalten und die anderen 50% für eine andere Veranstaltung gutgeschrieben (Gültigkeit 12 Monate). Bei Stornierung innerhalb 7 Tage vor der Veranstaltung verfällt der Kostenbeitrag. Es kann jedoch ein Ersatzfahrer vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Rhodt, Januar 2009 Bimota-Club Deutschland e. V. Die Teilnahmebedingungen gibt es als PDF zum Download !
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